Sicherheit, die im Alltag funktioniert. Ich unterstütze Unternehmen in Schleswig-Holstein bei der sicherheitstechnischen Betreuung – persönlich, strukturiert und mit praktikablen Lösungen für den betrieblichen Alltag.
Arbeitssicherheit bedeutet mehr als Dokumentation. Entscheidend ist, Gefährdungen zu erkennen, Beschäftigte zu schützen und Maßnahmen so umzusetzen, dass sie im Arbeitsalltag funktionieren.
Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit berate und unterstütze ich Dich bei der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Gemeinsam legen wir Schwerpunkte fest und entwickeln einen Betreuungsumfang, der sich an den tatsächlichen betrieblichen Anforderungen orientiert.
Die Aufgaben richten sich nach dem betrieblichen Bedarf und umfassen insbesondere folgende Bereiche:
Beratung als externe SiFa nach ASiG und der jeweils geltenden DGUV Vorschrift 2 – mit abgestimmter Grundbetreuung und betriebsspezifischen Leistungen.
Unterstützung bei der Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen, bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen und der Aktualisierung bestehender Beurteilungen.
Systematische Begehungen, nachvollziehbare Feststellungen und konkrete Maßnahmenempfehlungen für Verantwortliche und Führungskräfte.
Unterstützung bei Zuständigkeiten, Abläufen, Unterweisungsorganisation, Dokumentation und der kontinuierlichen Verbesserung.
Fachliche Begleitung von Arbeitsschutzausschusssitzungen sowie Beratung von Unternehmensleitung und Führungskräften.
Unterstützung bei der Auswertung von Arbeitsunfällen, der Ursachenanalyse und der Ableitung geeigneter Präventionsmaßnahmen.
Wir besprechen Betriebsgröße, Branche, bestehende Strukturen und die wichtigsten Anforderungen.
Wir ermitteln einen passenden Rahmen für Grundbetreuung und zusätzliche betriebsspezifische Aufgaben.
Wir vereinbaren konkrete Schwerpunkte, Termine, Kommunikationswege und nächste Schritte.
Ich betreue insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen aus Handwerk, Industrie und Dienstleistung. Ein persönlicher Austausch und regelmäßige Vor-Ort-Termine können Teil der Zusammenarbeit sein.
Jeder Betrieb hat andere Gefährdungen, Abläufe und Anforderungen. Deshalb werden Aufgaben, Einsatzzeiten und Leistungsumfang nicht pauschal versprochen, sondern anhand der betrieblichen Situation abgestimmt.
Ob und in welchem Umfang eine Fachkraft zu bestellen ist, richtet sich insbesondere nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der für den Betrieb geltenden Unfallverhütungsvorschrift. Die konkrete Betreuungsform hängt unter anderem von Betriebsgröße und Gefährdungen ab.
Eine externe SiFa berät den Arbeitgeber und die Verantwortlichen, unterstützt bei Gefährdungsbeurteilungen, Begehungen, Unfallauswertungen und der Verbesserung des Arbeitsschutzes. Die genaue Aufgabenverteilung wird betriebsspezifisch vereinbart.
Er hängt unter anderem von der anwendbaren DGUV Vorschrift 2, der Zahl der Beschäftigten, der Betreuungsform und dem betriebsspezifischen Bedarf ab. Die erforderlichen Leistungen und Einsatzzeiten werden gemeinsam festgelegt.
Ja, neben einer laufenden sicherheitstechnischen Betreuung können je nach Bedarf auch klar abgegrenzte Beratungsleistungen vereinbart werden.
Beschreibe mir kurz Deinen Betrieb und Deinen Bedarf. Wir klären gemeinsam, wie eine passende Zusammenarbeit aussehen kann.