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Hollstein Safety · Arbeitssicherheit in Schleswig-Holstein

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Sicherheit, die im Alltag funktioniert. Ich unterstütze Unternehmen in Schleswig-Holstein bei der sicherheitstechnischen Betreuung – persönlich, strukturiert und mit praktikablen Lösungen für den betrieblichen Alltag.

Persönlich. Praxisnah. Verlässlich.

Arbeitsschutz braucht Lösungen, die zum Betrieb passen.

Arbeitssicherheit bedeutet mehr als Dokumentation. Entscheidend ist, Gefährdungen zu erkennen, Beschäftigte zu schützen und Maßnahmen so umzusetzen, dass sie im Arbeitsalltag funktionieren.

Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit berate und unterstütze ich Dich bei der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Gemeinsam legen wir Schwerpunkte fest und entwickeln einen Betreuungsumfang, der sich an den tatsächlichen betrieblichen Anforderungen orientiert.

Leistungsübersicht

Wobei ich Dein Unternehmen unterstütze

Die Aufgaben richten sich nach dem betrieblichen Bedarf und umfassen insbesondere folgende Bereiche:

01 / BETREUUNG

Sicherheitstechnische Betreuung

Beratung als externe SiFa nach ASiG und der jeweils geltenden DGUV Vorschrift 2 – mit abgestimmter Grundbetreuung und betriebsspezifischen Leistungen.

02 / BEURTEILUNG

Gefährdungsbeurteilungen

Unterstützung bei der Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen, bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen und der Aktualisierung bestehender Beurteilungen.

03 / VOR ORT

Betriebs- und Baustellenbegehungen

Systematische Begehungen, nachvollziehbare Feststellungen und konkrete Maßnahmenempfehlungen für Verantwortliche und Führungskräfte.

04 / ORGANISATION

Arbeitsschutzorganisation

Unterstützung bei Zuständigkeiten, Abläufen, Unterweisungsorganisation, Dokumentation und der kontinuierlichen Verbesserung.

05 / ZUSAMMENARBEIT

ASA und Führungskräfteberatung

Fachliche Begleitung von Arbeitsschutzausschusssitzungen sowie Beratung von Unternehmensleitung und Führungskräften.

06 / VERBESSERUNG

Unfallanalyse und Maßnahmen

Unterstützung bei der Auswertung von Arbeitsunfällen, der Ursachenanalyse und der Ableitung geeigneter Präventionsmaßnahmen.

Zusammenarbeit

So starten wir die Betreuung

01

Kennenlernen

Wir besprechen Betriebsgröße, Branche, bestehende Strukturen und die wichtigsten Anforderungen.

02

Bedarf festlegen

Wir ermitteln einen passenden Rahmen für Grundbetreuung und zusätzliche betriebsspezifische Aufgaben.

03

Praxisnah begleiten

Wir vereinbaren konkrete Schwerpunkte, Termine, Kommunikationswege und nächste Schritte.

Wichtig: Die Verantwortung für den Arbeitsschutz bleibt beim Arbeitgeber. Als Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstütze und berate ich die Verantwortlichen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Region und Zielgruppen

Für Unternehmen in Schleswig-Holstein

Ich betreue insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen aus Handwerk, Industrie und Dienstleistung. Ein persönlicher Austausch und regelmäßige Vor-Ort-Termine können Teil der Zusammenarbeit sein.

  • Schleswig und Umgebung
  • Rendsburg und Eckernförde
  • Husum und Flensburg
  • Weitere Standorte nach Vereinbarung

Keine Betreuung von der Stange

Jeder Betrieb hat andere Gefährdungen, Abläufe und Anforderungen. Deshalb werden Aufgaben, Einsatzzeiten und Leistungsumfang nicht pauschal versprochen, sondern anhand der betrieblichen Situation abgestimmt.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Wann braucht ein Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Ob und in welchem Umfang eine Fachkraft zu bestellen ist, richtet sich insbesondere nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der für den Betrieb geltenden Unfallverhütungsvorschrift. Die konkrete Betreuungsform hängt unter anderem von Betriebsgröße und Gefährdungen ab.

Welche Aufgaben übernimmt eine externe SiFa?

Eine externe SiFa berät den Arbeitgeber und die Verantwortlichen, unterstützt bei Gefährdungsbeurteilungen, Begehungen, Unfallauswertungen und der Verbesserung des Arbeitsschutzes. Die genaue Aufgabenverteilung wird betriebsspezifisch vereinbart.

Wie wird der Betreuungsumfang ermittelt?

Er hängt unter anderem von der anwendbaren DGUV Vorschrift 2, der Zahl der Beschäftigten, der Betreuungsform und dem betriebsspezifischen Bedarf ab. Die erforderlichen Leistungen und Einsatzzeiten werden gemeinsam festgelegt.

Sind auch einzelne Beratungen möglich?

Ja, neben einer laufenden sicherheitstechnischen Betreuung können je nach Bedarf auch klar abgegrenzte Beratungsleistungen vereinbart werden.

Hollstein Safety

Du suchst eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Beschreibe mir kurz Deinen Betrieb und Deinen Bedarf. Wir klären gemeinsam, wie eine passende Zusammenarbeit aussehen kann.

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